Ist ein QR-Code auf Wein Pflicht? Was seit Dezember 2023 wirklich vorgeschrieben ist
Seit Ende 2023 tauchen auf immer mehr Weinflaschen QR-Codes auf, und viele Winzer fragen sich: Muss ich jetzt auch einen haben? Die kurze Antwort lautet nein. Die lange Antwort ist für die Gestaltung des Etiketts trotzdem wichtig.
Pflicht sind die Angaben, nicht der Code
Die EU-Verordnung 2021/2117 verlangt für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, eine Zutatenliste und eine Nährwertdeklaration. Wie diese Angaben zum Kunden kommen, lässt die Verordnung offen: Sie dürfen vollständig auf das Etikett gedruckt werden. Oder ein Teil davon steht elektronisch bereit — dann braucht es einen QR-Code, der auf das sogenannte E-Label führt.
Die zwei Wege im Vergleich
| Alles auf dem Etikett | E-Label per QR-Code | |
|---|---|---|
| Platz auf dem Etikett | viel: Zutatenliste und ganze Nährwerttabelle | wenig: Brennwert, Allergene, der Code |
| Mehrere Sprachen | jede Sprache auf dem Etikett | Sprachfassungen auf der Seite |
| Änderung der Werte | neues Etikett | Werte auf der Seite ändern |
| Was auf dem Etikett bleiben muss | alles | Brennwert („E“), Allergene mit „Enthält“, klassische Angaben |
Wenn QR-Code, dann nach diesen Regeln
- Neben dem Code muss erkennbar sein, wofür er steht — nach Auslegung der EU-Kommission genügt ein bloßes „i“ nicht, üblich ist „Zutaten“ oder „Zutaten & Nährwerte“.
- Das E-Label darf keine Verkaufs- oder Werbeinhalte zeigen.
- Es darf keine Daten der Nutzer erheben oder auswerten.
- Die Angaben müssen ohne Umweg sichtbar sein: keine Anmeldung, keine allgemeine Startseite, auf der man suchen muss.
- Die Sprache richtet sich nach dem Land, in dem der Wein verkauft wird.
Was nie in den Code darf
Allergene müssen auf dem physischen Etikett stehen, mit dem Wort „Enthält“ — bei Wein meist Sulfite. Auch der Brennwert gehört auf die Flasche, er darf mit „E“ abgekürzt werden. Und die klassischen Angaben wie Alkoholgehalt, Nennvolumen, Herkunft und Abfüller bleiben ohnehin, wo sie immer waren.
Für wen sich das E-Label lohnt
Vor allem für Weingüter mit kleinen Etiketten, mehreren Exportsprachen oder vielen Weinen. Wer drei Weine nur im Inland verkauft und Platz auf dem Rückenetikett hat, kann die Angaben auch einfach aufdrucken. Wer sich für das E-Label entscheidet, braucht einen Anbieter, der die Regeln von sich aus einhält — Werbung und Tracking abzuschalten, sollte nicht Aufgabe des Weinguts sein.
Bei Same-QR ist die Vorlage „Wein-E-Label“ so gebaut: keine Knöpfe, kein Shop, kein Hinweis auf Same-QR, keine Cookies, und gezählt wird nur eine anonyme Summe ohne IP-Adresse.
Häufig gestellte Fragen
Nicht wegen des fehlenden Codes. Entscheidend ist, ob Zutaten und Nährwerte vorhanden sind — auf dem Etikett oder elektronisch.
Nein. Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, dürfen ohne diese Angaben abverkauft werden.
Die Weinkontrolle bzw. Lebensmittelaufsicht des jeweiligen Landes. Bei Fragen zur Gestaltung ist der Weinbauverband die erste Anlaufstelle.
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