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Recht2 Min. Lesezeit

E-Label ohne Tracking: Warum wir beim Wein-QR-Code nur anonym zählen

Die meisten QR-Code-Dienste werben mit Statistik: wie oft gescannt, wann, wo, mit welchem Gerät. Für ein Plakat oder einen Flyer ist das nützlich. Beim Wein-E-Label kann genau das zum Problem werden.

Was die EU-Kommission verlangt

In ihrer Bekanntmachung zur elektronischen Kennzeichnung von Wein vom November 2023 hat die Kommission zwei Grenzen gezogen. Erstens: Das E-Label darf nicht zusammen mit Informationen zu Verkaufs- oder Marketingzwecken erscheinen. Zweitens: Es soll keine Daten der Nutzer erheben oder nachverfolgen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Pflichtangaben sind ein Recht des Verbrauchers. Wer wissen will, was in seinem Wein steckt, soll dafür nicht zum Datenlieferanten werden.

Was darunter fällt

  • Analyse-Tools wie Google Analytics oder Werbe-Pixel auf der E-Label-Seite
  • Cookies und Speicher im Browser, die einen Besucher wiedererkennen
  • Standort, Gerät oder Herkunft der Scans auswerten
  • ein Cookie-Banner, das vor den Angaben erst eine Einwilligung abfragt
  • Newsletter-Felder, Gewinnspiele und Shop-Links

Und eine einfache Scan-Zahl?

Ein ausdrückliches Zählverbot gibt es nicht. Verboten ist, Daten über die Nutzer zu erheben. Viele Scan-Zähler tun aber genau das: Damit ein Telefon nicht doppelt zählt, merken sie sich die IP-Adresse oder einen Wert daraus — das ist bereits eine Verarbeitung von Nutzerdaten. Beim E-Label zählt Same-QR deshalb rein anonym: Jeder Scan und jeder Aufruf erhöht nur eine Summe. Keine IP-Adresse, kein daraus berechneter Wert, kein Merker, kein Cookie. Der Preis dafür ist klein — scannt jemand zweimal, zählt es zweimal. Ausführliche Statistik gibt es auf der Weingut-Seite, wo Marketing erlaubt ist.

So ist das E-Label bei Same-QR gebaut

AnforderungUmsetzung bei Same-QR
Keine Werbung, kein VerkaufVorlage ohne Knöpfe, ohne Angebot, ohne Shop-Link
Kein fremder Namekein Hinweis „Erstellt mit Same-QR“, auch nicht im Gratistarif
Keine Nutzerdatennur eine anonyme Summe der Scans und Aufrufe — keine IP-Adresse, keine Cookies, kein Browser-Speicher
Keine Fremdanbieterkeine Skripte, Schriften oder Bilder von fremden Servern
Keine Hürde vor den Angabenkein Cookie-Banner, keine Anmeldung, keine Zwischenseite
Technisch nötig bleibt, was jede Website braucht: Um eine Seite auszuliefern, muss der Server die Anfrage beantworten. Ausgewertet oder einem Besucher zugeordnet wird dabei nichts.

Worauf Sie selbst achten

Ein Feld bleibt in Ihrer Hand: „Weitere Angaben“ ist für Abfüller, Losnummer oder einen Entsorgungshinweis gedacht. Werbetexte, Rabattcodes oder Shop-Adressen gehören dort nicht hinein — sonst ist das E-Label wieder ein Marketingkanal. Für alles, was verkaufen soll, gibt es die Weingut-Seite mit eigenem Code.

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Häufig gestellte Fragen

Sehe ich, wie oft mein E-Label gescannt wird?

Ja, als anonyme Summe. Sie sehen, wie oft gescannt und aufgerufen wurde, aber nichts über die Besucher — kein Ort, kein Gerät, keine Wiederkehr. Doppelte Scans desselben Telefons zählen dabei doppelt.

Braucht das E-Label einen Cookie-Banner?

Bei Same-QR nicht: Die Seite setzt keine Cookies und lädt nichts von fremden Servern, also gibt es nichts, wozu eingewilligt werden müsste.

Ist das E-Label damit rechtssicher?

Wir halten die Vorgaben der Kommission von uns aus ein. Für die Inhalte — Zutaten, Werte, Kennzeichnung neben dem Code — bleibt das Weingut verantwortlich; im Zweifel hilft der Weinbauverband.

Vormerkung

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