Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: die 14 Allergene und was Wirte wissen sollten
Die 14 Hauptallergene
Die Allergenkennzeichnung in der Gastronomie beruht auf der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Ihr Anhang II nennt 14 Stoffe und Erzeugnisse, die besonders häufig Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen:
- Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen, Weichtiere
Diese Liste ist in allen EU-Ländern gleich. Unterschiedlich ist dagegen, wie die Information an den Gast kommen muss.
Was die EU-Regel für offene Speisen bedeutet
Bei verpackten Lebensmitteln stehen Allergene im Zutatenverzeichnis. In Restaurant, Café oder Imbiss gibt es keine Verpackung – trotzdem muss der Gast erfahren können, welche der 14 Allergene in einem Gericht stecken. Seit dem 13. Dezember 2014 gilt diese Pflicht auch für lose abgegebene Speisen und Getränke. Die Details, also ob schriftlich oder mündlich und in welcher Form, regeln die einzelnen Länder.
Schriftlich oder mündlich
In Deutschland und Österreich ist neben der schriftlichen Kennzeichnung auf der Karte grundsätzlich auch eine mündliche Auskunft möglich. Daran sind aber Bedingungen geknüpft: In der Regel braucht es einen gut sichtbaren Hinweis, dass Allergeninformationen auf Nachfrage erhältlich sind, und eine schriftliche Dokumentation im Betrieb, auf die das Personal zurückgreifen kann. In Österreich wird zudem eine Schulung des Personals verlangt.
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Land und können sich ändern. Für verbindliche Auskunft wendest du dich am besten an die Wirtschaftskammer, die IHK oder die zuständige Lebensmittelaufsicht.
Kennzeichnung auf der Karte
Die schriftliche Variante ist für Gäste am bequemsten und für das Personal am sichersten: Niemand muss im Stress nachschlagen. Üblich sind Kurzzeichen direkt am Gericht und eine Legende auf derselben Seite.
- Buchstaben A bis R – das System, das in Österreich verbreitet ist.
- Zahlen 1 bis 14 in der Reihenfolge der EU-Liste – in Italien üblich und auch in Deutschland anzutreffen.
- Ausgeschriebene Begriffe, wenn die Karte kurz ist.
Auf einer digitalen Karte lässt sich das gut lösen. Same-QR erkennt Buchstaben A bis R und Zahlen 1 bis 14 in der Zusatzzeile eines Gerichts und setzt darunter eine Legende mit den verwendeten Allergenen – in der Sprache, die am Handy des Gastes eingestellt ist.
Fehlerquellen im Küchenalltag
Die meisten Fehler entstehen nicht auf der Karte, sondern in der Küche. Typisch sind:
- Ein Lieferant wechselt, und das neue Produkt enthält ein anderes Allergen – etwa Senf in der Mayonnaise.
- Ein Gericht wird verändert, die Kennzeichnung auf der Karte nicht.
- Fertigprodukte wie Brühe, Gewürzmischungen oder Saucen werden nicht mitbedacht.
- Aushilfen kennen die Dokumentation nicht oder wissen nicht, wo sie liegt.
Hilfreich ist eine Rezeptmappe mit allen Zutaten und Allergenen je Gericht, die bei jeder Änderung angepasst wird. Wenn die Karte digital ist, ändert sich die Kennzeichnung im selben Moment mit – ohne Nachdruck.
So setzt du die Kennzeichnung praktisch um
- Rezeptblätter für alle Gerichte anlegen, einschließlich der Fertigprodukte.
- Für jedes Gericht die enthaltenen Allergene aus den Zutaten ableiten.
- Ein Kennzeichnungssystem wählen und auf allen Karten gleich verwenden.
- Die Legende gut sichtbar auf jede Karte setzen.
- Das Team schulen und festlegen, wer bei Rezeptänderungen die Kennzeichnung anpasst.
Plane dafür beim ersten Mal etwas Zeit ein. Danach ist der Aufwand gering: Jede neue Speise bekommt ihr Rezeptblatt, jede Änderung wird nachgetragen.
Häufig gestellte Fragen
Informieren musst du in jedem Fall. Ob das schriftlich auf der Karte oder mündlich mit Hinweis und Dokumentation geschieht, regelt dein Land. Die schriftliche Kennzeichnung ist für Gäste und Personal meist die einfachste Lösung.
Ja, auch Getränke können Allergene enthalten, etwa Sulfite im Wein, Milch im Kaffee oder Gluten im Bier.
Die Pflicht betrifft Allergene, die als Zutat enthalten sind. Hinweise auf mögliche Spuren sind freiwillig, sollten aber nur gemacht werden, wenn ein Risiko tatsächlich besteht.
Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt und kann je nach Land unterschiedlich beurteilt werden. Sicher ist, dass Gäste ohne Handy die Information auch anders bekommen müssen – etwa über das Personal oder eine Papierkarte.
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